Allgemeine Geschäftsbedingungen
Prüffassung der B2B-Vertragsbedingungen für Strategie, Kampagnenbetreuung und weitere Leistungen von GPT Advertising.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Agenturleistungen zwischen der Novax Digital GmbH, Dammstr. 6G, 30890 Barsinghausen, Deutschland, handelnd unter der Marke GPT Advertising (nachfolgend „Agentur“), und ihren Auftraggebern.
Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese Bedingungen sind nicht für Verträge mit Verbrauchern bestimmt.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, soweit die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Vertragsangebot. Eine Kontaktaufnahme oder die Anfrage eines Erstgesprächs begründet keinen kostenpflichtigen Agenturvertrag.
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots zustande. Leistungsumfang, Vergütung, zeitlicher Rahmen und etwaige besondere Bedingungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot und ergänzenden Vereinbarungen.
3. Leistungen und Leistungsgrenzen
Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen insbesondere in den Bereichen GPT-Ads-Strategie, Kampagneneinrichtung, Anzeigenerstellung, Landingpages, Messkonzeption, Optimierung und Reporting. Nicht vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Soweit keine bestimmte Werkleistung ausdrücklich vereinbart wird, schuldet die Agentur die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienste. Ein bestimmter Umsatz, eine Anzahl von Leads, ein Klickpreis, eine Platzierung oder ein sonstiger wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Für ausdrücklich vereinbarte Werkleistungen gelten die gesetzlichen Regeln, soweit wirksam nichts Abweichendes vereinbart ist.
Die Agentur ist unabhängig von OpenAI und anderen Werbeplattformen. Sie hat keinen Einfluss auf organische KI-Antworten, Freigabeentscheidungen, Änderungen der Plattform, Auslieferungsmengen oder die Verfügbarkeit einzelner Funktionen.
4. Mitwirkung und Freigaben
Der Auftraggeber stellt die für die vereinbarten Leistungen notwendigen und zutreffenden Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig bereit. Er benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson und prüft Inhalte innerhalb gemeinsam vereinbarter Fristen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er bereitgestellte Inhalte und Materialien verwenden darf und dass Angaben zu seinen Produkten, Preisen und Leistungsmerkmalen zutreffend sind. Die Agentur weist auf für sie erkennbare Bedenken hin. Eine umfassende rechtliche Prüfung von Produkten, Werbung oder Pflichtangaben ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Zeitplan abgestimmt. Zusätzlicher Aufwand wird nur nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Schweigen gilt nicht als pauschale Freigabe.
5. Werbekonten, Plattformen und Mediabudget
Mediabudgets und Gebühren externer Plattformen sind nicht im Agenturhonorar enthalten, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt. Kontoinhaberschaft, Zugriffsrechte, Abrechnung und Zahlungswege werden im Angebot oder im Rahmen der Einrichtung festgehalten.
Die Agentur setzt Kampagnen nur innerhalb des vereinbarten finanziellen Rahmens um. Wesentliche Budgeterhöhungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die jeweiligen Plattformbedingungen gelten für die Nutzung des Werbekontos gesondert.
Bei Ablehnungen, Sperren oder wesentlichen Funktionsänderungen informieren sich die Parteien gegenseitig und stimmen das weitere Vorgehen ab. Daraus folgt weder automatisch ein Ersatzanspruch noch der ersatzlose Wegfall sämtlicher Vertragspflichten; maßgeblich bleiben die Vereinbarung und die gesetzlichen Rechte.
6. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot. Gegenüber Unternehmern verstehen sich ausgewiesene Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Auslagen und Leistungen Dritter werden nur im vereinbarten Umfang berechnet.
Soweit keine besondere Zahlungsfrist vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine pauschale automatische Verlängerung oder ein nicht ausdrücklich vereinbartes Erfolgshonorar wird durch diese AGB nicht begründet.
7. Änderungen des Leistungsumfangs
Wünscht eine Partei Änderungen, werden die Auswirkungen auf Umfang, Termine und Vergütung vor der Umsetzung abgestimmt. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer ergänzenden Vereinbarung.
Die Agentur dokumentiert wesentliche Kampagnenänderungen und die vereinbarten Auswertungen in dem vertraglich festgelegten Umfang. Für nicht mehr verfügbare Plattformfunktionen stimmen die Parteien eine angemessene Anpassung ab; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
Umfang, Dauer und räumlicher Geltungsbereich von Nutzungsrechten ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den übergebenen Arbeitsergebnissen.
Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Methoden und Vorlagen der Agentur verbleiben bei der Agentur. Rechte Dritter, etwa an Stockmaterial, Software oder Schriftarten, richten sich nach deren Lizenzbedingungen. Einschränkungen, die für die beabsichtigte Nutzung wesentlich sind, werden offengelegt.
Bei KI-unterstützten Inhalten kann eine rechtliche Schutzfähigkeit oder Exklusivität nicht pauschal zugesichert werden. Eine Nutzung von Name, Logo oder Ergebnissen des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Betriebsinformationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen und zur Vertragserfüllung erforderliche Weitergaben an entsprechend verpflichtete Dienstleister bleiben zulässig.
Jede Partei erfüllt die für sie geltenden datenschutzrechtlichen Pflichten. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Die Einbindung von Trackingdiensten setzt eine zum konkreten Einsatz passende datenschutzrechtliche Grundlage voraus.
10. Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Gleiches gilt bei Übernahme einer Garantie im Umfang des Garantieversprechens.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Ansprüche werden nicht eingeschränkt.
11. Laufzeit und Vertragsende
Laufzeit, Kündigungsfristen und etwaige Verlängerungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Vertragsende werden vereinbarte Arbeitsergebnisse und die zur Fortführung erforderlichen, dem Auftraggeber zustehenden Kontoinformationen übergeben. Agenturzugänge werden nach Abstimmung entfernt. Abrechnungs-, Aufbewahrungs- und gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz der Agentur wird nur mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vereinbart. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Änderungen sollen aus Nachweisgründen in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen, einschließlich mündlicher Individualabreden, bleibt unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt keine automatisch geltende wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung. Stand: 10. September 2026.

